Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitte lesen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um jegliche Unsicherheiten zu vermeiden.
Für die Geschäftsbedingungen zwischen Ihnen und A Brilliant Photo By Agnieszka Wormus (nachfolgend “Fotograf”, “A Brilliant Photo”, “Agnieszka Wormus” oder “wir/uns”) gelten die folgenden Bedingungen:
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Bilder.
- Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte des Fotografen durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung des Fotografen durch den Kunden.
- Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen des Fotografen.
2. Leistungen des Fotografen, Rechte und Pflichten des Kunden
- Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen des Fotografen.
- Der Fotograf ist für die Beschaffung der Fotoapparate und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, zuständig.
- Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen (Assistenten, Visagistinnen, Stylistinnen, etc.).
- Der Kunde erkennt an, dass es sich beim vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992 ) handelt.
- Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige und zu vergütende Leistungen.
- Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum des Fotografen. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.
- Der Kunde hat ihm zur Verfügung gestelltes Bildmaterial mit aller Sorgfalt zu behandeln.
- Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.
- Kommt der Kunde der Verpflichtung (gemäss Ziffer 9) nicht nach oder verschiebt er eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Arbeitstage vor dem Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat der Fotograf Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung.
- Es obliegt nicht dem Fotografen, die Zustimmung (Model Release) der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.
- Der Fotograf darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer (Internet) Form.
3. Urheberrechte
Die Urhebernutzungsrechte an den vom Fotograf geschaffenen Fotografien (inkl. Entwürfe, Skizzen, Dateien etc.; im Folgenden gesamthaft «Fotografien» oder «Bildmaterial» genannt) verbleiben beim Fotografen. Der Auftraggeber anerkennt, dass es sich bei den vom Fotograf gelieferten Fotografien um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des Schweizerischen Urheberrechtsgesetzes (URG) handelt. Der Auftraggeber erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung der Fotografien eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im Rahmen des vereinbarten Auftrages.
4. Nutzungsrechte
Die vom Fotograf geschaffenen Fotografien dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Der Fotograf kann die von ihm für den Auftraggeber angefertigten Fotografien für Eigenwerbung nutzen und – vorbehältlich anderweitiger Abmachungen – an Dritte lizenzieren. Der Fotograf ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz anzugeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer (Internet) Form.
4.1 Nutzungsrechte des Auftraggebers
4.1.1 Einfaches Nutzungsrecht
Das einfache Nutzungsrecht beinhaltet die unbeschränkte zeitliche und geographische Nutzung der Fotos durch den Auftraggeber. Die Fotos dürfen vom Auftraggeber an Dritte zur nicht kommerziellen Verwendung weitergegeben werden, wobei die Namensnennung des Fotografen zwingend ist.
4.1.2 Erweitertes Nutzungsrecht
Beinhaltet zusätzlich die unbeschränkte und kommerzielle Weitergabe der Fotos an Dritte.
4.1.3 Exklusives Nutzungsrecht
Beinhaltet zusätzlich den Verzicht des Fotografen die Fotos an Dritte zu lizenzieren. Der Fotograf vermittelt allfällige Interessenten an den Auftraggeber.
Für jede weitere Verwendung und jede ausserhalb des Auftrages liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis des Fotografen einzuholen. Jede über den Auftrag hinausgehende Nutzung zieht die Zahlung einer Konventionalstrafe gemäss Ziff. 3.2 nach sich.
4.2 Widerrechtliche Nutzung
Die widerrechtliche Nutzung von Fotografien des Fotografen verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von 150% des Auftragsvolumens. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Durch die Zahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot der Nutzung nicht dahin.
5. Honorar
- Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zuzüglich Mehrwertsteuer (sofern der Fotograf mehrwertsteuerpflichtig ist) geschuldet und zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungstellung.
- Bei umfangreichen Produktionen, insbesondere mit grossen finanziellen Vorleistungen des Fotografen, hat der Fotograf Anspruch auf eine Akontozahlung von mindestens einem Drittel der Produktionskosten.
- Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
- Das Honorar (gemäss Ziffer 1) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.
- Bei Lieferung von Bildmaterial aus dem Archiv des Fotografen fällt nebst der Lizenzgebühr auch eine Archivnutzungsgebühr an.
6. Eigentumsvorbehalt
Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum des Fotografen. Der Auftraggeber hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz des Fotografen, auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertrags-verhältniss ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten
Allschwil, 1. Januar 2020